Aufgaben des Betriebsrates

22.07.2021

Mit einem Betriebsrat haben alle Beschäftigten im Unternehmen mehr Rechte und werden besser in betriebliche Entscheidungsprozesse einbezogen.

Der Betriebsrat

  • bestimmt mit über Arbeitsbedingungen: über Arbeitsbeginn und -ende, Pausenzeiten, Überstunden, Bereitschaftsdienst, Teilzeit, Gleitzeit usw.
  • ist vor jeder Kündigung anzuhören.
  • setzt sich für die Rechte von Auszubildenden ein.
  • achtet darauf, dass alle Beschäftigten Weiterbildungsangebote erhalten.
  • sorgt für den Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates

Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden

  • Gesetze
  • Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften
  • Tarifverträge und
  • Betriebsvereinbarungen

vom Arbeitgeber eingehalten werden.

Grundsatz der Betriebsratsarbeit

Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter der Beachtung der geltenden Tarifverträge (...) mit (...) Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.
(Paragraf 2 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz)

Regelmäßige Besprechungen

Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln…

Arbeitsfelder des Betriebsrates  

  • Soziale Angelegenheiten (Arbeitszeit, Ordnung im Betrieb, ...)
  • personelle Angelegenheiten und Berufsbildung
  • Gesundheitsschutz und Arbeitsplatzgestaltung
  • wirtschaftliche Angelegenheiten

Arbeitszeit und Entlohnung  

Der Betriebsrat hat ein Recht auf Mitbestimmung bei allen Fragen der Arbeitszeitgestaltung und der Entlohnungsgrundsätze – soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht.

Dazu gehören unter anderem:

  • Lage und Verteilung der Arbeitszeit
  • Gleitzeit, Arbeitszeitkonten, Schichtarbeit
  • Urlaub
  • betriebliche Lohngestaltung
  • Festsetzung Prämien und leistungsbezogenen Entgelten

Personelle Angelegenheiten  

Der Betriebsrat hat Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bei Maßnahmen der betrieblichen Personalpolitik.

Dazu gehören :

  • Einstellungen
  • Versetzungen
  • Kündigungen
  • Beurteilungen
  • Personalplanung          
  • Berufsbildung
  • Berufliche Weiterbildung
  • Beschäftigungssicherung

Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Arbeitsplatzgestaltung, Umweltschutz

Schutz und Prävention im Interesse der Beschäftigten. Ziel ist es, den gesetzlichen Arbeitsschutz im Betrieb effektiv umzusetzen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhüten
  • Gesundheitsgefahren verhüten
  • allgemeine Aufgaben im Arbeitsschutz und Umweltschutz
  • Arbeit humanisieren
  • Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung gestalten
  • Einführung von künstlicher Intelligenz

Wirtschaftliche Angelegenheiten  

Über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens muss der Betriebsrat informiert werden. Wichtige Planungen und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten müssen mit dem Betriebsrat beraten werden.

Dazu gehören :

  • Betriebsänderung
  • Interessenausgleich
  • Sozialplan
  • Wirtschaftsausschuss

ver.di unterstützt den Betriebsrat  

ver.di unterstützt die neu gewählten Betriebsratsmitglieder.

ver.di berät vor Ort, wenn der Betriebsrat zum Beispiel eine Betriebsvereinbarung aushandelt oder Probleme mit dem Arbeitgeber hat.

ver.di bietet ihren Mitgliedern – und insbesondere den Betriebsratsmitgliedern – ein vielfältiges Qualifizierungsprogramm, Netzwerke und viele nützliche Informationen.

Die enge Kooperation zwischen ver.di und Betriebsratsmitgliedern ist ein wichtiges Fundament, um Arbeitnehmerrechte erfolgreich durchsetzen zu können.

Link zum Betriebsverfassungsgesetz und zur Wahlordnung.