Der Betriebsrat
Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden
vom Arbeitgeber eingehalten werden.
Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter der Beachtung der geltenden Tarifverträge (...) mit (...) Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.
(Paragraf 2 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz)
Regelmäßige Besprechungen
Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln…
Der Betriebsrat hat ein Recht auf Mitbestimmung bei allen Fragen der Arbeitszeitgestaltung und der Entlohnungsgrundsätze – soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht.
Dazu gehören unter anderem:
Der Betriebsrat hat Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bei Maßnahmen der betrieblichen Personalpolitik.
Dazu gehören :
Schutz und Prävention im Interesse der Beschäftigten. Ziel ist es, den gesetzlichen Arbeitsschutz im Betrieb effektiv umzusetzen.
Dazu gehören unter anderem:
Über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens muss der Betriebsrat informiert werden. Wichtige Planungen und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten müssen mit dem Betriebsrat beraten werden.
Dazu gehören :
ver.di unterstützt die neu gewählten Betriebsratsmitglieder.
ver.di berät vor Ort, wenn der Betriebsrat zum Beispiel eine Betriebsvereinbarung aushandelt oder Probleme mit dem Arbeitgeber hat.
ver.di bietet ihren Mitgliedern – und insbesondere den Betriebsratsmitgliedern – ein vielfältiges Qualifizierungsprogramm, Netzwerke und viele nützliche Informationen.
Die enge Kooperation zwischen ver.di und Betriebsratsmitgliedern ist ein wichtiges Fundament, um Arbeitnehmerrechte erfolgreich durchsetzen zu können.
Link zum Betriebsverfassungsgesetz und zur Wahlordnung.