Ein Betriebsrat sichert ein Stück Demokratie im Betrieb. Die Wahlbeteiligungen bei Betriebsratswahlen sind meist wesentlich höher, als bei Kommunal- oder Bundestagswahlen. Ein wichtiger Beleg für die Akzeptanz dieser Institution. Diese Demokratie ist direkt am Arbeitsplatz erlebbar.
Ein Betriebsrat ist wichtig für die Krisenvorsorge im Unternehmen. Solange es wirtschaftlich bergauf geht und gleichzeitig alle Beschäftigten vom Erfolg profitieren, gibt es selten Kritik. Oft gibt es den Glauben: „Unser Chef ist der Beste und mit diesem Chef brauchen wir kein extra Sprachrohr“. Ein gravierender Irrtum: Gerade bei solchen nahezu idealen Voraussetzungen kann sich eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zum Wohle des ganzen Unternehmens entwickeln.
Zu dem können sich Veränderungen sehr schnell oder auch schleichend einstellen: z. B. wenn
Schon weht ein anderer Wind im Unternehmen. Es braucht aber Zeit, bis sich Beschäftigte finden, die initiativ werden. Das Wahlprozedere selbst zieht sich ebenfalls über viele Wochen hin. Am Ende steht ein Betriebsrat, der erst einmal geschult werden und Erfahrungen sammeln muss. Um in einer großen Umstrukturierung als Betriebsrat ernsthaft etwas bewegen zu können – insbesondere wenn es die Arbeitgeber darauf anlegen, das Gesetz nicht in seinem Sinne auslegen zu wollen und sich dabei extern beraten lassen – muss man schon einen gestandenen Betriebsrat an seiner Seite wissen, der klug seine Möglichkeiten nutzt und große Unterstützung aus der Belegschaft organisieren kann. Dies alles fällt nicht vom Himmel und braucht seine Zeit. Bis dahin kann viel passieren, ohne dass ein Betriebsrat angemessen eingreifen kann.
Es liegt auf der Hand: es ist leichter gute Regelungen in wirtschaftlich guten Zeiten zu vereinbaren. Dann gibt es einen Status Quo über den Betriebsrat mit der Belegschaft auf der einen und die Arbeitgeber auf der anderen Seite gemeinsam bei Einzug von schlechten Zeiten verhandeln können.
Weder ist ein Betriebsrat Untergebener noch ein Vorgesetzter für den Arbeitgeber oder die Belegschaft. Der Betriebsrat hat den gesetzlichen Auftrag auf die Einhaltung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze zu achten und die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Durch einen Betriebsrat wird also keine weitere Hierarchieebene eingeführt. Die Strukturen bleiben genauso flach wie ohne Betriebsrat.
Darüber hinaus werden Entscheidungen und Entscheidungsprozesse durch einen Betriebsrat oft transparenter und nachvollziehbarer. Das hebt die Akzeptanz, die Mitarbeiterbindung und nicht zuletzt die Motivation der Belegschaft. Es entsteht also ein nicht zu unterschätzender Mehrwert für das Unternehmen.
Wenn Arbeitgeber und Betriebsrat vertrauensvoll zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebes insgesamt zusammenarbeiten, so wie es das Gesetz vorsieht und tausendfach in der Praxis geschieht, bleibt das Unternehmen flexibel.
Wenn die Interessen der Arbeitnehmer nicht ausreichend Berücksichtigung gefunden haben oder Gesetze missachtet werden, dann kann der Betriebsrat entsprechend Einfluss nehmen. Das ist ein Gebot des fairen Umgangs miteinander. Schließlich investieren die Arbeitnehmer einen Großteil ihrer Lebenszeit zum Wohle des Unternehmens. Dafür verdienen sie Anerkennung, Wertschätzung und Teilhabe. Flexibilität ist keine Einbahnstraße. Wer von Arbeitnehmern erwartet, dass sie sich besonders für das Unternehmen engagieren, der muss die Arbeitnehmer auch in die Lage versetzen, Familie und Beruf angemessen unter einen Hut bringen zu können. Vor dem Hintergrund eines fortschreitenden Fachkräftemangels ist das ein wichtiger Faktor, um Fachkräfte auf den Arbeitsmarkt zu finden, sie an das Unternehmen zu binden und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten und auszubauen.
Im Betriebsrat sind ausschließlich Beschäftigte des Betriebes vertreten. Nur diese Beschäftigten beraten darüber welche Wege beschritten werden. Gewerkschaften können dabei beratend zur Seite stehen mit vielen wertvollen Tipps. Sie kennen sich in der Branche gut aus, kennen Fallbeispiele aus anderen verwandten Unternehmen, haben zahlreiche Netzwerke, haben ein umfangreiches Schulungsangebot und kennen die rechtlichen Grundlagen sehr gut. Das ist weit mehr, als ein Rechtsanwalt bieten kann.
Vor Bevormundung braucht sich niemand zu fürchten. Es liegt an den Menschen im Gremium, ob sie einen Rat annehmen oder nicht und wie sie die Umsetzung angehen. Das kann ihnen niemand abnehmen. Die Gewerkschaft ver.di ist komplett demokratisch aufgebaut. Die Mitglieder im Betrieb sagen wo es langgeht. Hauptamtliche Beschäftigte üben im Betrieb ausschließlich eine beratende Funktion aus. Ver.di lebt von vielen aktiven Mitgliedern im Betrieb, die sich mit ihren Interessen und ihren eigenen kreativen Ideen engagieren und inhaltlich einbringen. Eine Bevormundung würde dies grundlegend zerstören.
Das kann niemand ernsthaft bestreiten. Allerdings sehen selbst viele Unternehmer betriebswirtschaftliche Vorteile in einem Betriebsrat:
Aus all diesen Punkten wird klar, dass ein Betriebsrat eine sinnvolle Investition ist, die sich am Ende auch für das Unternehmen bezahlt macht.
Das Gegenteil ist der Fall. Es fällt natürlich einfacher mit einem Betriebsrat über Kritikpunkte zu reden. Ein Betriebsrat sorgt meist für einen konstruktiven Umgang mit den Themen. Gefährlicher für ein Unternehmen ist es, wenn Kritik gar nicht ausgesprochen wird oder sich eine Pseudodebatte entwickelt. Wenn begründet oder unbegründet im Unternehmen Angst herrscht, werden die sich bietenden Gelegenheiten zur Kritik nicht genutzt oder kein ehrliches Feedback gegeben. Beides vergiftet langfristig die Unternehmenskultur.
Die Institution Betriebsrat kann sinnvolle Möglichkeiten schaffen, um über Missstände im Betrieb zu diskutieren und entsprechende Lösungswege gemeinsam mit Belegschaft und Unternehmensführung zu finden.
Die überwiegende Anzahl der Betriebsräte ist nicht auf Gerichte angewiesen. Beiden Seiten ist meist klar, dass die sinnvollsten Lösungen am Verhandlungstisch zu erreichen sind. Nur wenn eine Seite überzieht, ist die jeweils andere darauf angewiesen, die Arbeitsgerichte zu Hilfe zu rufen. Deshalb bleibt es die Ausnahme, dass sich Arbeitgeber und Betriebsrat regelmäßig vor den Gerichten treffen.
Die Handlungsmöglichkeiten sind durch das Betriebsverfassungsgesetz beschränkt. Die Eigentumsverhältnisse bleiben natürlich unverändert. Je nach Thema hat der Betriebsrat unterschiedlich starke Einflussmöglichkeiten. Bestenfalls gibt es in einigen – aber nicht in allen - Themen etwa gleiche Augenhöhe zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. In vielen wichtigen Fragen des Arbeitslebens kann der Betriebsrat an der Ausgestaltung mitwirken, beraten und Vorschläge unterbreiten. Zur Machtübernahme taugt das allerdings nicht.
Insofern ist es wichtig sich im Betrieb auch gewerkschaftlich zu organisieren. Dies ist eine ganz wesentliche Ergänzung der Handlungsmöglichkeiten für die Beschäftigten. Da wo es gelingt, die Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten mit denen von Gewerkschaften zu verzahnen, können erst die Interessen der Beschäftigten wirksam vertreten werden. Aus Erfahrung wissen wir, dass starke Betriebsräte starke Gewerkschaften bedingen und umgekehrt starke Gewerkschaften auch starke Betriebsräte bedingen.