Aufgaben des Wahlvorstandes

22.07.2021

Grundsätze  

Der Wahlvorstand sorgt dafür, dass die Betriebsratswahl ordnungsgemäß abläuft. Ihm obliegt die Leitung der Wahl. Der Wahlvorstand ist Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Wahl. Die Mitglieder des Wahlvorstand sind Beschäftigte des Betriebes.

Sein Handlungsspielraum ist klar durch das Betriebsverfassungsgesetz und die Wahlordnung bestimmt. Insofern hat der Wahlvorstand auch keinen Einfluß darauf, wer gewählt wird und wer nicht. In den wesentlichen Fragen hat der Wahlvorstand keinen Ermessensspielraum.

Planungsphase

Zunächst wird sich der Wahlvorstand über das Wahlprozedere genau informieren. Üblicherweise nimmt er dafür an einer Schulung teil.

Im zweiten Schritt plant der Wahlvorstand die Wahlen durch. Dabei sind viele Fragen im Vorfeld zu klären: Wer genau gehört zum Betrieb? Wer darf wählen? Wann ist ein geeigneter Wahltermin? Wo soll sich das Wahllokal befinden? In welchem Umfang wird Briefwahl durchgeführt, für diejenigen die am Wahltermin nicht ins Wahllokal kommen können? Wann und wo erfolgt die öffentliche Auszählung der Stimmen?

Erst wenn diese Planungen abgeschlossen sind, kann der Wahlvorstand den offiziellen Startschuss zur Betriebsratswahl geben. Bis dahin können Detailfragen zu Aufgaben des Betriebsrates, zur Kandidatur und zum allgemeinen Wahlablauf für die Belegschaft geklärt werden, damit noch vor dem Wahlausschreiben die Beschäftigten umfassend informiert sind.

Wahlausschreiben

Der eigentliche Startschuss zur Betriebsratswahl ist das Wahlausschreiben vom Wahlvorstand. Mit dem Wahlausschreiben eröffnet der Wahlvorstand die Wahl. Jetzt beginnt die heiße Phase! Hier sind alle Termine, Fristen und Detailinformationen enthalten. Das Wahlausschreiben wird im Betrieb für alle Beschäftigten bekannt gemacht.

Kandidaten und Wahlvorschläge

Der Wahlvorstand nimmt die Wahlvorschläge entgegen und prüft sie, ob die Vorschläge die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Er macht die Kandidaten im Betrieb durch Aushang bekannt.

Der Wahlvorstand als Institution muss sich gegenüber den Kandidaten in jeder Weise neutral verhalten. Selbstverständlich darf ein Mitglied des Wahlvorstandes selbst für den Betriebsrat kandidieren (in der Praxis sehr häufig der Fall).

Für die Wahlwerbung sind die Kandidaten selbst verantwortlich.

Wahl und Auszählung  

Jetzt werden durch den Wahlvorstand die organisatorischen Dinge für die Briefwahl und die Ausgestaltung des Wahllokals zu erledigen sein. Der Wahlvorstand kann sich Wahlhelfer zur Unterstützung suchen.

Der Wahlvorstand überwacht den ordnungsgemäßen Ablauf im Wahllokal und zählt die Stimmen in einer öffentlichen Auszählung aus.

Im Anschluss werden die Gewählten informiert und zur konstituierenden Betriebsratssitzung eingeladen.

Die Arbeit des Wahlvorstandes endet nach der Konstituierung des Betriebsrates.