• Belastungsschutz

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Die zunehmende Flexibilisierung der Arbeitszeit gepaart mit fortschreitenden Rationalisierungs- und Technisierungsprozessen führen dazu, dass vorhandenes bzw. zunehmendes Arbeitsvolumen mit einer gleichen oder gar verminderten Anzahl von Beschäftigten geleistet werden muss. Dies ist zusätzlich damit verbunden, dass rasant steigende Anforderungen an die Qualifikation zu bewältigen sind.

Kurz- und mittelfristige tarifpolitische Ziele:

1. In geeigneten Beschäftigungsbereichen sind Tarifforderungen nach einem tarifvertraglichen Belastungsschutz zu erheben. Die Tarifkommission hat die Bereiche zu identifizieren, in denen eine solche tarifvertragliche Forderung erhoben werden kann.[..]

2. Bestandteil der tarifvertraglichen Regelung zu einem Belastungsschutz ist es, dass anhand verbindlich festgelegter arbeitnehmerorientierter betriebsbezogener Kennziffern Belastungsmomente bzw. Leistungsverdichtung identifizierbar sind (z.B. Belastungs-empfindung der Beschäftigten, Arbeitszeitverstöße, Umfang von Mehrarbeit, Qualifizierung, Umfang flexibler Einsätze, Gesundheitsquote, …).Werden kritische Belastungsmomente bzw. Leistungsverdichtung anhand dieser Kennziffern festgestellt, muss die tarifvertragliche Regelung durchsetzbare, verbindliche Mechanismen bzw. Verfahren beinhalten, die eine Belastungsreduzierung bewirken bzw. eine Leistungsverdichtung auflösen.

Belastungsschutz

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